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Spenden bis 200,- €

Gem. § 50 Abs. 2 EStDV genügt als vereinfachter Spendennachweis bei Spenden bis 200,- Euro der Kontoauszug in Verbindung mit der nachfolgenden Bescheinigung. 
Auf Wunsch erhalten sie natürlich auch jederzeit eine Zuwendungsbestätigung von uns.

Bescheinigung für das Finanzamt

Spenden über 200,- €

Bei Spenden über 200,- Euro erhalten sie von uns automatisch eine Zuwendungsbestätigung für Geldspenden entsprechend den aktuell geltenden Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Steuern. Hierfür vermerken Sie auf der Überweisung bitte ihren vollständigen Namen und ihre Adresse.

Kontoverbindung:
Kto.-Nr. DE28 7115 0000 0020 0365 05    BIC: BYLADEM1ROS
Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling